Basic-Service GmbH
An der Autobahn 1B
01684 Kabelsketal
Telefon 034605 - 414785
info@basic-service-hannover.de
www.basic-service-hannover.de
Geschäftsführung
Dominic Anthony Curry
Amtsgericht Lüneburg / HRB 209036
Finanzamt Celle
Urheberrecht
Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Verteilung und Veröffentlichung ist untersagt. Die Herstellung einer Kopie von Inhalten ist ausschließlich zu internen Informationszwecken des Nutzers gestattet.
Copyright
Die Rechte an den dargestellten Fotos und Grafiken liegen beim Küchenoutlet Hannover bzw. Artego. Die Rechte der Bilder auf den Seiten „Impressum“ und „Kontakt“ liegen bei Fotolia LLC. Weitergabe, Speichern, Kopieren und sonstiges Verwenden sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung ausführen.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.
2. Ein Auftrag des Kunden wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen. Wir können jedoch den Auftrag des Kunden auch durch Durchführung der Warenlieferung oder der Leistung annehmen.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, enthalten unsere Preise weder An- und Abfahrtkosten noch Montagekosten. Bei unseren sonstigen Leistungen, insbesondere Reparaturleistungen (ausgenommen Gewährleistungsarbeiten), werden die An- und Abfahrt gesondert nach unserem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Die Kosten können im Küchenoutlet Hannover eingesehen werden.
2. Bei vereinbarten Lieferterminen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss sind wir, soweit kein Festpreis schriftlich vereinbart oder von uns bestätigt wurde, berechtigt, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Vorgenanntes gilt auch für den Fall, das aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, die Lieferung erst nach Ablauf von 4 Monaten erfolgen kann. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, das vor Durchführung unserer Dienst- oder Werkleistungen (Wartung, Reparatur) bzw. Montage ausgeübt werden muss. über eine derartige Preiserhöhung werden wir den Kunden vor Durchführung unserer Leistung informieren.
3. Stellt sich während einer vom Kunden verlangten Montage oder Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass diese aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht ausführbar ist, so hat der Kunde unseren Aufwand zu vergüten. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde während der Gewährleistungsfrist einen angeblichen Mangel geltend macht, der sich nicht bestätigt.
4. Die im Katalog genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
5. Sofern in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder in sonstiger Weise schriftlich kein Zahlungsziel eingeräumt oder keine Teilzahlung vereinbart worden ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung und Montage zur Zahlung fällig.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Scheckkosten gehen zu Lasten des Kunden.
8. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden auszugehen ist, so können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zahlung Zug um Zug gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
9. Sollte aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, eine zweite oder weitere Anlieferung oder Anfahrt notwendig sein, so gehen die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
§ 4 Lieferzeit / Abnahme
1. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit, setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden (insbesondere die Leistung der Anzahlung) voraus.
2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretende Umstände wie rechtmäßiger Arbeitskampf, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten und behördliche Anordnungen führen nicht zum Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen; bei Lieferungsverzögerungen aufgrund eines rechtswidrigen Arbeitskampfes gelten die Regelungen des
3. Setzt uns der Kunde nach unserem Verzug eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6. Wenn die Lieferzeit auf Wunsch des Kunden verlängert werden soll, sind wir berechtigt, ihm entstandene Mehrkosten zu berechnen, soweit wir den Kunden hierauf vor änderung der Lieferzeit hingewiesen haben.
7. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 30% des vereinbarten Kaufpreises für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden niedriger ist als die Pauschale. Umgekehrt bleibt auch uns die Geltendmachung und der Nachweis eines die Pauschale übersteigenden Schadens vorbehalten.
8. Ist eine Abnahme durchzuführen (bei Montage und Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist), so gilt eine Abnahme als erfolgt, sobald die Montage oder die Reparatur durchgeführt wurden und der Kunde Gelegenheit hatte, unsere Leistung zu prüfen. Die Unterzeichnung des Protokolls gilt als Abnahmeerklärung. Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Erklärung unberührt.
§ 5 Versand / Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Leistungsgefahr mit Ablieferung über.
§ 6 Mängelgewährleistung
Gewichts-, Maß- und technische Angaben in unseren Katalogen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, unverbindlich und sind insbesondere keine Beschaffenheitsgarantien (zugesicherte Eigenschaften). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Schäden, die vom Kunden zu vertreten sind, z.B. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Temparatur- oder Witterungseinflüsse oder durch natürliche Abnutzung entstanden sind. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Schadensersatz
1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten verursacht haben. Im Hinblick auf die fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt für die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
2. Vorstehende Haftungsausschlüsse – bzw. Beschränkungen gelten auch nicht für Ansprüche gemäß §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung des Lebens oder bei Körper-/ Gesundheitsschäden und wegen der übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie).
Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vor. Soweit wir aufgrund eines Pflichtverstoßes des Kunden – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt berechtigt sind, sind wir nach Rücknahme der gelieferten Sache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der erforderlichen und angefallenen Verwertungskosten anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns von den Kosten freizustellen, die erforderlich sind, um unser Eigentum – soweit dieses noch besteht – zu sichern.
§ 9 Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Vertragspartner lt. umseitigen Unterlagen.
Gerichtsstand ist der Sitz des Küchenoutlet Hannover-Partners.
Stand Juli 2007